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Arbeitsschutzmanagement

Betriebsärztlicher Dienst / Arbeitssicherheit / Energie- und Umweltmanagement

Nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) hat der Arbeitgeber die Gefährdungen am Arbeitsplatz zu ermitteln und zu beurteilen. Die sich daraus ergebenden Arbeitsschutzmaßnahmen müssen eigenverantwortlich festgelegt und deren Wirksamkeit wiederkehrend überprüft werden.

Vier Ärzte, die von zwei Assistentinnen unterstützt werden, erfüllen bei uns diese Vorgaben. Sie übernehmen die Beratung der Mitarbeitenden, des Arbeitgebers, der Führungskräfte sowie des Betriebsrates und der Sicherheitsbeauftragten zu allen Themen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Weitere Aufgaben bestehen in der Unterstützung der Erstellung und kontinuierlichen Anpassung der Gefährdungsbeurteilung sowie der Unterweisung, der arbeitsmedizinischen Betreuung, der Durchführung von Begehungen, der Analyse von Ursachen bei Unfällen oder Erkrankungen, dem betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM), der Teilnahme an den Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen und noch einiges mehr. Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sind der Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit in der Anwendung ihrer Fachkunde weisungsfrei. Dies sichert die unabhängige Beratung des Arbeitgebers sowie des Arbeitnehmers.

Dem betriebsärztlichen Dienst angegliedert sind unsere Arbeitssicherheit, der Brandschutz sowie das Energie- und Umweltmanagement. Diese Bereiche werden durch drei weitere Mitarbeitende abgedeckt.

Alle Leistungen, die in diese Bereiche fallen, erbringen wir nicht nur für die kbo-Service GmbH sondern auch für das Kommunalunternehmen, kbo-Isar-Amper-Klinikum in Haar und Taufkirchen, kbo-Lech-Mangfall-Klinikum, kbo-Inn-Salzach-Klinikum, SPZ, Autkom, APPM und die IT des Bezirks Oberbayern.